KI-Leitfaden/KI-Leitlinien: Chancen und Risiken von KI im Tourismus
Reiter
Verwertungsrecht und geistiges Eigentum
Wir möchten KI nutzbringend einsetzen, aber gleichzeitig bestehende Urheberrechte, Rechte am eigenen Bild sowie sonstige bestehende Schutzrechte achten und respektieren. Wir möchten KI nicht dazu nutzen, Schutzrechte zu umgehen, sondern sehen in KI vielmehr eine Ergänzung unseres Werkzeug-Sets im touristischen Marketing, das innerhalb vorgegebener Leitplanken zu nutzen ist.
Details zu dieser Leitlinie
Beim Einsatz von KI ist stets darauf zu achten, dass keinerlei Schutzrechte verletzt werden. Um dem gerecht zu werden, muss man zunächst sehr genau zwischen den verschiedenen Rechten differenzieren. Denn es gibt mehrere Schutzrechte, die den Einsatz von KI einschränken. Dazu zählen unter anderem Urheberrechte, Verwertungsrechte, Persönlichkeitsrechte und der Schutz des geistigen Eigentums.
Prinzipiell bezieht sich das deutsche Urheberrecht ausschließlich auf natürliche Personen als Urheber. KI-generierte Inhalte sind maschinengeneriert und fallen daher selbst nicht unter das Urheberrecht.
Im Gegensatz dazu gibt es jedoch verschiedene andere Schutzrechte, die durch den Einsatz von KI beeinträchtigt oder verletzt werden könnten. Diese sind:
- Schutz des geistigen Eigentums gemäß Urheberrechtsgesetz: Kann betroffen sein, wenn Nutzer per Prompt die KI anweisen, bestimmte Stile oder gar Elemente eines von einem bestimmten Urheber erstellten Werks zu kopieren oder wenn allein schon das prompten geschützter Texte Urheberrechte verletzt.
- Allgemeine Persönlichkeitsrechte, insbesondere das Recht am eigenen Bild gemäß des Kunsturhebergesetzes: Können immer dann betroffen sein, wenn Nutzer die KI anweisen, z. B. Bilder zu erstellen, auf denen Personen zu sehen sind, die echten Menschen nachempfunden sind oder gar gleichen. Oder wenn Nutzer die KI anweisen, Personen und Models von bestimmten Bildern oder Videos auf andere KI-generierte Bilder oder Videos zu kopieren. Gleiches gilt beim Klonen, z. B. von Stimmen natürlicher Personen.
- Verwertungsrechte: Grundsätzlich sind KI-Inhalte frei verfügbar (siehe Urheberrecht) und können auch nicht durch die RPT unter Copyright/Schutzrechte gestellt werden.
- Vertragsrechte: Können betroffen sein, wenn Models, Sprecherstimmen oder Autorentexte kopiert, zweckentfremdet oder anders als vertraglich vereinbart eingesetzt bzw. verwendet werden.
Die RPT möchte KI in ausgewählten Anwendungsfällen auch als Werkzeug zur Content-Erstellung nutzen, dabei aber alle Rechte anderer natürlicher Personen achten.
Bei der Nutzung von KI bedarf es außerdem auch Input in Text- oder Bildform.
Die RPT legt daher fest, dass geschützte Inhalte nicht als Trainings- oder Prompting-Daten an eine KI übermittelt werden dürfen. Geschützte Daten sind solche, die nicht öffentlich z. B. über das Tourismusnetzwerk zur Verfügung stehen und firmeninterne Betriebsdaten, personenbezogene Daten etc. enthalten. Siehe dazu auch Leitlinie 2 „Vertraulichkeit und Datenschutz”. Auch das Hochladen interner geschützter Unterlagen (z. B. aus dem Rechnungswesen), um diese von der KI anpassen zu lassen, ist untersagt.
Zuletzt geändert: 10. Sep 2024, 13:47, [Malte.Dick]