KI-Leitfaden/KI-Leitlinien: Chancen und Risiken von KI im Tourismus

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Transparenz, Sorgfalt und Verbrauchertäuschung

Transparenz und Sorgfalt haben für uns bei der Einbindung KI-generierter-Inhalte, der Arbeit mit KI und der Nutzung von KI-Tools höchste Priorität. Wir sehen es als unsere Pflicht, in unserem Marketing und in unserer Kommunikation (auf all den verschiedenen Kanälen) stets offen und transparent mit dem Einsatz von KI umzugehen. Inhalte, die maßgeblich oder vollständig durch KI erstellt werden, machen wir entsprechend kenntlich. Wo KI Inhalte jenseits von Realität und Wahrheit abbilden könnte und zugleich aber den Eindruck einer realitätsnahen Darstellung erweckt, setzen wir für uns klare Grenzen und verfolgen eine Linie der Wahrhaftigkeit.

Details zu dieser Leitlinie

Mit dem Einsatz von KI kann die Linie zwischen menschlicher Leistung und KI-generierten Inhalten verschwimmen. Das bedeutet, dass der Einsatz von KI auf den verschiedenen Kanälen der RPT für Endkunden, Touristiker und Partner der Branche nicht zwangsläufig nachvollziehbar sein kann. Dies kann auch ebenso bei Konzepten, in Protokollen und Präsentationen der Fall sein. KI-generierte Inhalte sind infolgedessen auch nicht als solche erkennbar – es sei denn, dies wird eindeutig gekennzeichnet.

Daher kommuniziert die RPT den Einsatz von KI transparent: Mittels Hinweisen, Anmerkungen oder spezifischen Symbolen an geeigneter Stelle werden KI-generierte Inhalte offengelegt, sofern dies der RPT bekannt ist. Dies betrifft sowohl KI-generierte Texte als auch KI-modifizierte oder generierte Bilder, Bewegtbild und Audios. Ausnahmen bilden Inhalte, die nur geringfügig durch KI beeinflusst, optimiert oder modifiziert, aber nicht maßgeblich über KI-Tools erstellt wurden. Dazu gehören zum Beispiel Rechtschreibprüfungen, Textkürzungen und -zusammenfassungen, Übersetzungen sowie branchenübliche Bildbearbeitungen, die den Inhalt des Motivs nicht verändern. 

Neben der transparenten Darstellung spielt die wahrheitsgemäße Darstellung und Abbildung der Realität beim Einsatz von KI und der Arbeit mit KI-generierten Inhalten eine wichtige Rolle. Von diesem Aspekt ist in erster Linie der Bereich Bilder, Videos und Audios betroffen.

Verbrauchertäuschung in der Bildsprache

KI-generierte Inhalte können den Eindruck erwecken, dass es sich um die Wiedergabe von Realität handelt – auch wenn dem gar nicht so ist. Dies stellt sich vor allem dann als Problem dar, wenn dadurch falsche Erwartungshaltungen entstehen. Insbesondere das Erstellen von Bildern real existierender Orte oder realer Menschen durch KI ist derzeit noch fehlerbehaftet, das Risiko das hierbei offensichtliche Bildfehler (Burg mit zusätzlichem Turm) entstehen, wird als hoch eingeschätzt. Im touristischen Marketing besteht hierbei der Konflikt, das bei der Nutzung solcher Inhalte der Kunde getäuscht und auch enttäuscht werden kann. 

Daher stellt die RPT in ihrem Marketing und in ihrer Kommunikation – immer dann, wenn Destinationen, Reiseziele und Urlaubsaktivitäten realitätsnah abgebildet werden sollen – keine KI-generierten Bild- und Bewegtbildinhalte dar.

KI-basierte Bildtools werden nur zur Erstellung von Symbolbildern, von Stockmaterial oder zur Optimierung und Modifizierung von Bildern eingesetzt. Zur Modifizierung von Bildern zählen zum Beispiel Änderungen des Formats (ein Bild der Geierlay vom Hoch- zu Querformat ändern, ein Bild der Moselschleife vom Querformat zum Panoramaformat ändern), solange sie den Inhalt nicht verändern. Dabei achtet die RPT stets die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zu den entsprechenden Urheber-, Nutzungs- und Schutzrechten (siehe dazu Leitlinie 3 “Verwertungsrecht und geistiges Eigentum”).

Eine weitere Ausnahme bildet im Marketing das sogenannte “Manipulated Reality Marketing”. Dies bezieht sich auf Werbung, die offensichtlich jenseits der Realität liegt. Gemeint sind kreative und fantasievolle Marketingkampagnen und Videos, deren Ziel es nicht ist, den Eindruck von Realität zu erwecken, sondern mit fiktiven Bestandteilen zu überraschen und Aufmerksamkeit zu generieren. Also bewusst Grenzen zu sprengen, aber nicht in die Irre zu führen, wie z. B. die KI-Kampagne mit dem digitalen Gutenberg der Mainzplus CITYMARKETING GmbH.

Hinweis für Partner und touristische Akteure

Partnern, die Bildmaterial zuliefern, empfiehlt die RPT dieselbe Vorgehensweise zur Abgrenzung der Nutzung von KI. Klar ist jedoch auch: Bei zugelieferten Bildern – so etwa Medien, die über den DataHub Rheinland-Pfalz und den Digitalen Wissensschatz Rheinland-Pfalz auf den Kanälen der RPT ausgespielt werden – übernimmt die RPT keine Verantwortung. Hier liegt die Nutzung von KI ausschließlich in der Verantwortung des Bildeigners/Bilderstellers.

Zuletzt geändert: 10. Sep 2024, 13:53, [Malte.Dick]